Valeo Service Smart Mobility Garantiecharta Valeo Cyclee™
Definitionen
- „E-Bikes“ bezeichnet Fahrräder, die mit elektrischer Unterstützung und Pedalen bewegt werden.
- „Territorium“ bezeichnet alle Länder, in denen Valeo Service Smart Mobility über eine örtliche Vertretung verfügt und somit den direkten Vertrieb der Produkte an die Fahrradläden ausführen kann.
- „Fahrradladen/Fahrradläden“ bezeichnet die Wiederverkäufer, an welche die Fahrradhersteller ihre eigenen E-Bikes verkaufen. Der Begriff Fahrradladen schließt u.a. die Händler, die Einzelläden oder Vertriebsnetze dieser Läden ein, die Fahrräder verkaufen und/oder Fachgeschäfte für die Reparatur von Fahrrädern oder die Vertriebsnetze dieser Ladengeschäfte.
- „Fahrradhersteller“ bezeichnet den/die Fahrradhersteller, an den/die Valeo ihre Produkte für die Herstellung von E-Bikes verkauft.
- „Endanwender“ bezeichnet den ersten Käufer eines E-Bikes, in dem ein Produkt enthalten ist. Die Endanwender können Einzelpersonen oder Unternehmen sein.
- „Produkte“ bezeichnet eine elektronische Steuereinheit, eine Batterie, eine Mensch-Maschine-Schnittstelle oder jedes andere System oder Subsystem oder Kombination von Systemen oder Subsystemen oder Komponenten, die von Valeo auf dem Markt für E-Bikes zur Verfügung gestellt werden.
- „Garantie“ bezeichnet die allgemeinen Bedingungen und das Verfahren, das von einem Fahrradladen im Falle von Garantieansprüchen eines Endanwenders zu verwenden ist. Garantieansprüche in Bezug auf defekte Produkte, die von den Fahrradläden vor dem Verkauf an den Endanwender angemeldet werden, werden mit den Fahrzeugherstellern oder mit Valeo Service bearbeitet, wenn das defekte Produkt von Valeo Service verkauft worden ist.
Die vorliegende Garantiecharta beschreibt die Garantie, die für die Produkte gilt, die von Valeo SVA oder Valeo Service vertrieben werden.
Verwaltet wird diese Garantie von Valeo Service anhand der Hotline Valeo Cyclee™ Technical, die die einzige Schnittstelle für das Management der Garantieansprüche darstellt. Valeo Service gewährt den Endanwendern keinerlei spezifische kaufmännische Garantie. Alle Garantieansprüche seitens eines Endanwenders müssen an den Fahrradladen gerichtet werden.
Der Geltungsbereich, die Bedingungen und die Modalitäten der Garantie lauten wie folgt:
Die Produktgarantie bezieht sich auf Konformitäts- oder Funktionsmängel aller Art, die die Produkte für den Gebrauch ungeeignet machen und deren Ursprung ein Konzeption-, Herstellungs- oder Materialfehler ist.
Die Garantie ist ausdrücklich begrenzt auf den kostenlosen Umtausch oder die Entschädigung der Produkte oder Bauteile, die von Valeo als defekt anerkannt worden sind, unter Ausschluss von Entschädigungen aller Art für Schäden beliebiger Art, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Entschädigungen für indirekte Verluste und Schäden aller Art, mit Ausnahme der Entschädigungen, die in Anwendung eines Gesetzes oder einer Verordnung geschuldet werden.
Die Garantie gilt für die folgenden Zeiträume:
- Für eine private Nutzung: Vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum des Erstverkaufs des E-Bikes durch den Fahrradladen an den Endanwender (innerhalb einer Grenze von sechsunddreißig (36) Monaten ab dem Datum der Lieferung durch Valeo Service Smart Mobility an den Fahrradhersteller, oder ggf. ab dem Datum der Lieferung des Produkts durch Valeo Service Smart Mobility)
- Für eine berufliche Nutzung: Zwölf (12) Monate ab dem Datum des Erstverkaufs des E-Bikes (innerhalb einer Grenze von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Datum der Lieferung durch Valeo Service Smart Mobility an den Fahrradhersteller, oder ggf. ab dem Datum der Lieferung des Produkts durch Valeo Service Smart Mobility).
Hinweis: Die Fahrradläden werden aufgefordert das Lieferdatum der E-Bikes, wie es im Diagnose-Tool angegeben ist, zu kontrollieren. Die Garantie gilt nur für die Produkte, die von einem Fahrradhersteller anfänglich am E-Bike montiert worden sind, oder für die von Valeo Service verkauften Produkte.
Gewährleistungsansprüche, die während der Garantiezeit angemeldet werden, werden vom Fahrradladen bearbeitet, der:
(i) einen aktiven Kunden-Account auf der Website Valeo B2B „pro.valeocycle.com“ hat, (ii) die technischen Anweisungen beachtet, die auf der Website Valeo B2B verfügbar sind (Technisches Bulletin und Anwenderhandbuch).
Mit dem Anlegen seines Kunden-Accounts stimmt der Fahrradladen dem Inhalt der vorliegenden Garantiecharta zu und verpflichtet sich zur strikten Beachtung der Anweisungen von Valeo für alle Eingriffe am E-Bike, insbesondere für die Installation, Wartung, Diagnose oder Reparatur des E-Bikes. Die Missachtung der Anweisungen und des Garantieverfahrens durch den Fahrradladen kann zur sofortigen Abschaltung seines Kunden-Accounts und/oder zur Ablehnung der Garantieansprüche führen.
Die Garantie gilt nicht, wenn der Defekt die Folge einer anomalen Nutzung ist, insbesondere im Falle einer übermäßigen Nutzung einschließlich Überladung, mangelhafte Wartung, nicht vorgesehene Nutzung oder andere Nutzung, als in den mit dem Produkt gelieferten Anweisungen angegeben ist, unsachgemäße Lagerung, Montage, die nicht den Anweisungen und Spezifikationen von Valeo entspricht oder gegen die fachmännischen Regeln verstößt. Die Garantie gilt nicht, wenn die Produkte verändert oder mit einem anderen Bauteil oder Programm kombiniert werden, das nicht von Valeo genehmigt worden ist. Normale Abnutzung ist kein rechtmäßiger Grund für einen Garantieanspruch. Außerdem kann Valeo Service nicht haftbar gemacht werden, wenn der Ausfall eines ihrer Produkte durch andere benachbarte Bauteile oder Bauteile, mit denen es am E-Bike verbunden worden ist, verursacht wird.
Ein Produkt gilt als mangelhaft, wenn der Mangel unter normalen Nutzungsbedingungen reproduziert werden kann.
Jedem Antrag auf Inanspruchnahme der Garantie muss ein Bericht über die Inanspruchnahme der Garantie, der vom Fahrradladen anhand des Musters erstellt worden ist, das auf Antrag zur Verfügung gestellt wird, und die Kaufrechnung des Produkts oder des E-Bikes, an dem das defekte Produkt installiert worden ist, beigefügt werden. Außerdem wird Valeo berechtigt sein, die Rücksendung des defekten Produktes zu verlangen, um eine technische Bewertung oder visuelle Kontrolle vorzunehmen. Der Fahrradladen muss sich an die Anweisungen von Valeo bezüglich der Rücksendung der Teile einschließlich Verpackung und Zeitplan halten.
Sendet der Fahrradladen das Produkt nicht innerhalb der Garantiefrist zurück, oder sendet er ein anderes Produkt oder ein Produkt zurück, das einen Mangel aufweist, der nicht der Beschreibung entspricht, die der Hotline von Valeo oder im Bericht über die Inanspruchnahme der Garantie beschrieben worden ist, werden Valeo Service Smart Mobility oder ihr Vertreter berechtigt sein, die Inanspruchnahme der Garantie abzulehnen und/oder jede Gutschrift oder Rechnungstellung in Verbindung mit der Inanspruchnahme der Garantie zu annullieren.
Valeo wird berechtigt sein vom Fahrradladen zu verlangen den Verkauf der Produkte auszusetzen, die zur gleichen Partie gehören, wie das defekte Produkt und dies während des gesamten notwendigen Zeitraums für die Bearbeitung der Garantieinanspruchnahme.
Die Garantie ist ausdrücklich begrenzt auf den kostenlosen Umtausch oder die Entschädigung der Produkte oder Bauteile, die von Valeo als defekt anerkannt worden sind, unter Ausschluss von Entschädigungen aller Art für Schäden beliebiger Art, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Entschädigungen für indirekte Verluste und Schäden aller Art, mit Ausnahme der Entschädigungen, die in Anwendung eines Gesetzes oder einer Verordnung geschuldet werden.
Die Wahl zwischen Reparatur, Umtausch oder Rückerstattung eines defekten Produkts erfolgt ausschließlich durch Valeo und richtet sich nach der Art des Garantieverfahrens. Die Rückerstattungen erfolgen auf der Grundlage der Preisliste, die am Datum der Inanspruchnahme der Garantie gültig ist.
Ein Umtausch im Rahmen der Garantie führt zur Verlängerung der anfänglichen Garantiezeit des ersetzten Teils um den gleichen anfänglichen Zeitraum. Der Fahrradladen verpflichtet sich zur Installation des Ersatzteils unmittelbar nach Erhalt von Valeo.
Die Lohnkosten können für jedes einzelne Land auf Beschluss von Valeo für die genehmigten Garantieinanspruchnahmen teilweise übernommen werden. Jede Beteiligung von Valeo an diesen Lohnkosten erfolgt aus reinen Kulanzgründen. Der Umfang der betreffenden Arbeiten, ihre Dauer und ihre Tarife werden nach alleinigem Ermessen von Valeo festgelegt.
Die Rückerstattung erfolgt anhand eines Selbstberechnungsverfahrens, dem der Fahrradladen hiermit zustimmt. Gemäß diesem Verfahren:
(i) erhält der Fahrradladen anlässlich der Bestätigung der Zustimmung mit der Inanspruchnahme der Garantie eine E-Mail mit der Bestätigung der Entscheidung von Valeo die Lohnkosten für die ausgewählten Bauteilnummern zu übernehmen.
(ii) stellt Valeo eine Selbstberechnungsrechnung auf den Namen und für Rechnung des Fahrradladens aus. (iii) bezahlt Valeo die genannte Rechnung binnen 30 Tagen.Der Fahrradladen wird Valeo seine Bankverbindung für die Durchführung der Bezahlung mitteilen.
Die Transportkosten und Zollgebühren in Verbindung mit der Rücksendung eines Produkts im Rahmen der Garantie für Analysezwecke gehen zu Lasten von Valeo. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Erklärung kann Valeo beschließen diese Kosten dem Fahrradladen in Rechnung zu stellen.
Die im Rahmen der Garantie ersetzten oder rückerstatteten Produkte oder Teile werden Eigentum von Valeo.